Wanted: Die besten Bauten der Schweiz 2025
Swiss Arc sucht die herausragendsten Bauten der Schweiz aus den vergangenen drei Jahren – in insgesamt neun Kategorien.
Vom 16. Januar bis Anfang April 2025 haben Architekturschaffende aus der Schweiz die Gelegenheit, ihre Projekte für den renommierten Swiss Arc Award 2025 einzureichen. Für Hochschulen gilt eine verlängerte Frist bis zum 11. Juli 2025.
Erstmals lädt die neue Kategorie «Innenarchitektur» auch Schweizer Innenarchitekturbüros dazu ein, ihre besten Arbeiten der letzten drei Jahre in den Wettbewerb einzubringen.
Die Kategorien und Preisgelder
2025 werden die besten Projekte in neun unterschiedlichen Kategorien gesucht und mit einem Preisgeld von insgesamt 37 000 Franken honoriert. Eingereicht werden können Arbeiten für die folgenden sieben Kategorien: Wohnen, Arbeit & Produktion & Infrastruktur, Bildung & Gesundheit, Freizeit & Lifestyle, Transformation, Innenarchitektur und Next Generation.
Der Publikumspreis wird von den Swiss Arc-Leser*innen via Online Voting innerhalb der Shortlist vergeben, den/die Preisträger*in des Lifetime Achievement Awards wählt die Jury unabhängig von eingereichten Projekten.
Die Jury
Die Nominierung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, welche die Siegerinnen und Sieger in den unterschiedlichen Kategorien ermittelt.
Der Publikumspreis wird via Online-Voting von den Swiss Arc-Leser*innen vergeben. Basis des Online-Votings ist die Shortlist der Jury.
Die Preisverleihung und Publikationen
Über den Wettbewerb hinaus werden die teilnehmenden Architekt*innen mit ihren eingereichten Projekten in allen Print- und Onlinekanälen von Swiss Arc einem breiten Publikum vorgestellt und in der Sonderpublikation des Swiss Arc Mag zu den besten Bauten der Schweiz attraktiv präsentiert.
Die Gewinner*innen aller Kategorien werden am 30. Oktober 2025 an der Arc Award Night im Trafo in Baden ausgezeichnet.
Die Zulassung
Architekturbüros, Schweizer Architekturhochschulen, GUs oder TUs können an diesem Wettbewerb einzeln oder in Teams kostenlos eine unbegrenzte Anzahl an Wettbewerbsbeiträgen einreichen.
Zugelassen sind Projekte, deren Standorte in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein liegen, oder aber Projekte im Ausland, die von einem Schweizer Büro realisiert oder geplant wurden. Es sind nur fertiggestellte Bauprojekte der vergangenen drei Jahre (ab 1. Januar 2022) zugelassen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Kategorie Next Generation. In der Kategorie Next Generation reichen Schweizer Architekturhochschulen die Arbeiten des Herbstsemesters 2024 und des Frühlingssemesters 2025 ein.
Projekte, die bereits in den Vorjahren eingereicht wurden, sind kein zweites Mal zugelassen.
Die Einreichfrist
Für die typologischen Kategorien endet die Einreichfrist für den Swiss Arc Award 2025 am Freitag, 4. April 2025 um 12 Uhr.
Die Einreichfrist für die Kategorie Next Generation endet am Freitag, 11. Juli 2025.
Die Einreichform
Es werden ausschliesslich Wettbewerbsbeiträge berücksichtigt, die online eingereicht werden.
Die Teilnehmenden laden ihre Unterlagen in einem personalisierten Upload-Bereich sowie in vorbereiteten Masken hoch. Nach der Registrierung können die Bauten beschrieben und Bildmaterial sowie weitere Dokumente hochgeladen und zur Veröffentlichung auf der Webseite freigegeben werden.
Die Unterlagen
1. Mindestens 5, maximal 15 qualitativ gute Fotos unter Angabe der Bildrechte
2. Bis zu zehn Pläne für die Präsentation und Bewertung
- 1 x Schwarzplan
- 1 x Grundrissplan pro Stockwerk ohne Massangaben mit Massstab / Libelle und Nordausrichtung
- 2 x Schnitte
- Optional: Fassadenansichten und Detailpläne
3. Projektbeschreibung
4. Ausserdem müssen eingereichte Projekte folgende Angaben enthalten:
- Bauherr, Projektadresse, Architekt/Büroname, Ort bzw. Universität oder Fachhochschule, verbaute Produkte/Hersteller sowie die Beantwortung verschiedener Fragen über jedes eingereichte Projekt
Das Kleingedruckte
Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden entweder im Besitz des uneingeschränkten Urheberrechtes bezüglich sämtlicher eingereichter Unterlagen sind oder die Genehmigung der Bauherren/Eigentümerinnen und Fotografen erhalten haben, die Unterlagen und Fotos zu veröffentlichen. Die Teilnehmenden sind für die Wahrung der Schutzrechte an ihrer Arbeit selbst verantwortlich und versichern, dass durch ihre Teilnahme und die Veröffentlichung der Ergebnisse keine Rechte von Dritten verletzt werden.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis, im Falle einer Auszeichnung, die eingereichten Unterlagen, Fotos oder Videos der Infopro Digital Schweiz GmbH, den Unternehmen der Infopro Digital Group und ihren Kooperationspartnern uneingeschränkt für die Berichterstattung zur Verfügung zu stellen. Dabei wird keine gesonderte Honorierung oder Kostenerstattung gewährt.
Das Einverständnis der Teilnehmenden zu ggf. weiteren Film- oder Fotoaufnahmen der prämierten Projekte ohne weitere Abgeltung wird vorausgesetzt.
Die Jury tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar. Jeder Rechtsweg ist ausgeschlossen.